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Stabile Kapitalanlage

Damit Sie auf Dauer solide investieren können.

Denkmalschutz Immobilien

Denkmalschutz ist Ausdruck von Geschichtsbewusstsein und Lebensqualität.
Deshalb haben wir mit unseren Partnern das Ziel, Baudenkmäler dauerhaft zu erhalten, bzw. wiederaufzubauen und dabei nicht zu verfälschen, zu beschädigen oder zu zerstören – ganz im Sinne von Denkmalschutz als Teil des öffentlichen Baunebenrechts. Das Denkmalrecht legt die rechtliche Definition und Rahmenbedingungen für die Sanierung von denkmalgeschützten Immobilien fest. 

 

DENKMALIMMOBILIEN

In moderne Klassiker investieren.
Modernes, komfortables Wohnen in historischen Gebäuden: Bei der Sanierung achten wir auf das richtige Gleichgewicht zwischen ursprünglichem Charme und moderner Ausstattung.

Ottilie-von-Hansemann-Haus

Ravensberg Quartier

Objekte im Sanierungsgebiet

Städte und Gemeinden haben die Möglichkeit, Sanierungsgebiete nach §136 BauGB auszuweisen. Ziel ist es, städtebauliche Missstände zu beheben, z.B. schlechte Belichtung und Belüftung in den Gebäuden, gefährliche bauliche Beschaffenheit oder ungünstige Zugangsmöglichkeiten.
Das Ziel bei diesen Sanierungen ist es, die - größtenteils gründerzeitlichen – Bauten behutsam und möglichst detailgetreu wiederherzustellen und die städtebaulichen Missstände zu beheben. Dabei gehen unsere Partner in enger Abstimmung mit den jeweiligen Behörden und ihren Auflagen an die Sanierungsumsetzung vor.

Denkmalimmobilien und Immobilien im Sanierungsgebiet sind stabile Kapitalanlagen.
Schwankungen wie im Aktienmarkt treten bei diesen Immobilienanlagen nicht auf. Die Halte- oder auch Spekulationsfrist beträgt für Kapitalanleger 10 Jahre.
Verkaufsgewinne, die danach erzielt werden, sind steuerfrei und unterliegen nicht der Kapitalertragssteuer.
Für Eigennutzer gelten kürzere Fristen: Wird eine Immobilie ausschließlich selbst genutzt, kann sie jederzeit steuerfrei veräußert werden. Bei einer Immobilie, die zunächst vermietet und dann selbst genutzt wurde, muss die Eigennutzung im Jahr des Verkaufs sowie in den beiden vorangegangenen Jahren nachgewiesen werden, damit keine Steuer zu entrichten ist. Allerdings ist ein Verkauf vor Ablauf der Abschreibungsmöglichkeiten grundsätzlich wenig sinnvoll.

Die Investition in denkmalgeschützte Immobilien kann derzeit besonders rentabel sein: Wegen der niedrigen Zinsen und der hohen steuerlichen Vorteile besteht die Möglichkeit, daß auch bei niedrigem Kapitaleinsatz hohe Renditen erreicht werden können.

Überzeugen Sie sich von unseren Denkmalimmobilien und vergleichen Sie selbst!