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Erhöhte Abschreibungen

Damit Sie bei den Steuern sparen können.

Steuervorteile

Steuern sparen mit Denkmalimmobilien
Denkmalgeschützte Immobilien sind nicht nur schön, sondern auch steuerlich sehr interessant. Denn für Baudenkmäler und Immobilien im Sanierungsgebiet gilt eine erhöhte steuerliche Abschreibung (§7i/7h, §10f EStG).

Kapitalanleger können ihre Aufwendungen über 12 Jahre bis zu 100 Prozent abschreiben: acht Jahre lang je 9% und vier Jahre lang je 7% der nach dem Kauf anfallenden Sanierungskosten. Voraussetzung ist, dass die Denkmalschutzimmobilie bzw. im Sanierungsgebiet gelegene Immobilie vor der Sanierung erworben wurde. (§7h/i EStG)

Eigennutzer können über einen Zeitraum von 10 Jahren je 9 % abschreiben (§10f EStG) - insgesamt also bis zu 90 Prozent des Sanierungsaufwands. Das geht mit keiner anderen Eigentumswohnung!

In beiden Fällen beteiligt sich der Staat also durch erhebliche Steuererleichterungen quasi an Ihrer Investition in Wohneigentum.